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Geschäftsbedingungen für den Bezug der LAUSITZER RUNDSCHAU

  • Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des gewünschten Artikels (Abonnementvertrag) kommt zustande durch die schriftliche oder telefonische Bestellung des Beziehers. Mit dem Abschluss eines Abonnementvertrages erkennt der Abonnementbezieher die Geschäftsbedingungen und den jeweils gültigen Bezugspreis an.

  • Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens 2 Tage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller. Ist dies dem Verlag nicht möglich oder seinen Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Deutsche Post AG.

  • Der Abonnementpreis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Er ist im Voraus per Bankeinzug oder auf Rechnung zu entrichten.

  • Sobald und solange der Bezieher sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung zu unterbrechen.

  • Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, im Übrigen durch Kündigung. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt. Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Abnahmepflicht. Kündigungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ordentliche Kündigungen sind während einer vereinbarten Mindestbezugsdauer ausgeschlossen und im Übrigen spätestens bis jeweils 6 Wochen zum Quartalsende möglich (Datum, Poststempel). Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum Ende des Folgequartals berücksichtigt werden.

  • Änderungen der Zustelladresse der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstige Daten des Beziehers sind dem Verlag schriftlich oder telefonisch mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise - ausgenommen Kontoänderungen - sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich. Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden falls möglich verrechnet.

  • Der Bezieher hat - ausgenommen bei Postbezug - Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Für eine Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen. Nachsendungen der Zeitung über die Deutsche Post AG erfolgen auf Gefahr des Beziehers und bis 6 Wochen im Jahr unter keiner zusätzlichen Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten, sofern die Lieferadresse innerhalb Deutschlands durch die Deutschen Post AG beliefert werden kann. Sind 6 Wochen im Jahr überschritten, werden die Kosten für die Zustellung über die Deutsche Post AG dem Bezieher berechnet. Generell werden die Kosten für Nachsendung außerhalb Deutschlands dem Bezieher berechnet. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Störungen, auch im Zustellungsbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung.

  • Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.

  • Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

  • Erfüllungsort - und bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch der Gerichtsstand - ist Sitz des Verlages.

  • Eine Abänderung oder Ergänzung des Abonnementvertrages bzw. der vorgenannten Abonnementsbedingungen ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist.
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