NABU zu Urteil: Kormorane in Schutzgebieten in Ruhe lassen
Potsdam Fisch fressende Kormorane, durch die Fischer ihre Bestände bedroht sehen, müssen zumindest in Brandenburger Schutzgebieten in Ruhe gelassen werden. Eine Vertreibung sei rechtswidrig, teilte der Naturschutzbund NABU Brandenburg am gestrigen Dienstag nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam (5 K 1522/08) vom 25.
Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Kormoranen sowie Binnenfischern und Teichwirten. Jeder Vogel frisst täglich etwa ein halbes Kilogramm Fisch, im Sommer vorzugsweise aus bewirtschafteten Fischteichen. 2010 richteten sie im Land einen Schaden von rund 600 000 Euro an. Einen Ausgleich erhielten die Fischer nicht.
In Brandenburg ist der Abschuss der geschützten Tiere „zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt“ erlaubt. Er wird in Verbindung mit weiteren Maßnahmen vom Agrarministerium bislang als wirksamste Methode zum Schutz der Fische vor den hungrigen Vögeln gesehen. In Brandenburg leben etwa 1800 Kormoranpaare.

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