Weg frei für Ortsschilder mit Zusatz
Lausitzer Kommunen warten auf Startschuss / Landtag will Gesetz noch in diesem Jahr
Potsdam/Cottbus Finsterwalde mit Zusatz „Sängerstadt“ auf dem Ortsschild oder Forst „Rosenstadt“ – was jahrzehntelang nicht möglich war, will der Landtag nun per Gesetz auf den Weg bringen. Die Parlamentsmehrheit wurde am Mittwoch schon bei der Debatte zum Antrag der FDP deutlich. Eine Verabschiedung des Gesetzes soll noch bis zum Sommer über die Landtagsbühne gehen.
Bad Liebenwerda mit dem Zusatz „Kurort“ und Burg mit „Luftkurort“ sind ebenso denkbar, wie in Forst die Rosentradition zur Geltung kommen könnte. Für Bürgermeister Jürgen Goldschmidt (FDP) würde damit auch an den Ortseingängen sichtbar werden, was die Grenzstadt seit 2004 offiziell ist: „Rosenstadt“.
Das Stadtoberhaupt von Lübben, Lothar Bretterbauer, ist grundsätzlich für den Beinamen „Paul-Gerhardt-Stadt“. Eine Abstimmung mit der Stadtmarketinggesellschaft ist für den CDU-Politiker aber unerlässlich. Dagegen sieht Calaus Bürgermeister Werner Suchner (Grüne) keinen Anlass für Änderungen. „Vor zehn Jahren haben wir darüber nachgedacht. Da ging kein Weg rein“, sagt er. Jetzt will man es mit der Begrüßung „Willkommen in der Stadt der Kalauer“ etwa 100 Meter hinter den Ortsschildern belassen.
Einen Antrag der FDP-Fraktion, der die Zulassung charakteristischer Namenszusätze auf Ortsschildern fordert, überwies das Parlament am Mittwoch einstimmig an den Innenausschuss. Solche Zusätze stifteten Identität, könnten der Tourismuswerbung dienen und seien ein Ausdruck von Heimatliebe, lauteten die Argumente in der Debatte.
Innenminister Dietmar Woidke (SPD), der in der Rosenstadt Forst zu Hause ist, stellte eine schnelle Umsetzung des Anliegens in Aussicht. „Wir wollen eine unbürokratische Regelung, die Missbrauch ausschließt.“ Dazu werde in Übereinstimmung mit dem geltenden Bundesgesetz das Kommunalrecht geändert. „Es gehört der Stolz zur eigenen Stadt, zur eigenen Gemeinde dazu“, sagte der FDP-Abgeordnete Hans-Peter Goetz zur Begründung des Antrages.

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