23. Februar 2012, 00:00 Uhr

Behörden spielen sich den Ball zu

Autowrack an der B 101 bei Elsterwerda: Wer entsorgt, wenn der Halter nicht reagiert?

Elsterwerda Es steht nun die vierte Woche im Straßengraben an der Bundesstraße 101 zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda. Doch wer entsorgt das ausgebrannte Autowrack, wenn der Halter mehrmaligen Aufforderungen überhaupt nicht nachkommt? Die Behörden haben unterschiedliche Sichten darauf.

Für Andrea Arndt, Chefin der Straßenmeisterei Elsterwerda des Landesbetriebes Straßenwesen, ist klar. „Darum muss sich die Polizei kümmern.“ Und sie verweist auf den Paragraf 32 „Verkehrshindernisse“ der Straßenverkehrsordnung. Im Gesetzestext heißt es: „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.“ Und der ebenso bedeutungsschwere zweite Satz: „Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.“

Konsequenz: Der Halter des Autos ist für den Abtransport beziehungsweise die Entsorgung verantwortlich. Aber was, wenn der auf Aufforderungen nicht reagiert? Toralf Kohl von der Elsterwerdaer Polizeiinspektion bestätigt, dass der Halter bereits am Tag der Stilllegung – der Halter konnte keinen Haftpflichtversicherungsschutz vorweisen – aufgefordert worden war, das Fahrzeug unverzüglich zu beräumen. In der gleichen Woche brannte das Auto, die Kripo spricht von Brandstiftung. Danach habe es noch mindestens noch eine Ermahnung an den Halter zur Entsorgung gegeben. Seitdem ist der Mann, der aus Bad Liebenwerda stammt, unter seinem Handy nicht mehr erreichbar. Toralf Kohl kennt die Auffassung der Straßenmeisterei und hat den Brief zur Beurteilung an die Cottbuser Polizeidirektion weitergegeben. „Diese Prüfung warten wir jetzt ab“, so Kohl.

Davor waren bereits die Ordnungsämter aus Röderland und Elsterwerda eingeschaltet worden, um herauszufinden, auf wessen Grundbesitz das Auto steht. „Aus den Liegenschaftsunterlagen geht eindeutig hervor, dass sich der Straßengraben in diesem Abschnitt in Besitz des Bundesstraßenverkehrsamtes und damit in Verwaltung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg befindet“, sagt Bernhard Heinicke vom Ordnungsamt des Elsterwerdaer Rathauses.

Vermutlich, so seine Überlegungen, dürfte der Abtransport des Autos nicht einmal so teuer sein. Aber da beim Brand auch der Motorblock geplatz ist, dürfte Öl in den Erdboden gelangt sein. Auch Kühler- und Bremsflüssigkeit dürfte ausgelaufen sein. Vermutlich muss ein Bodenaustausch stattfinden.

Die reine Entsorgung des ausgebrannten Metallwracks würde sich nach Schätzungen der Elsterwerdaer Autoverwertung Lentzsch inklusive Transportleistung auf maximal 200 Euro belaufen.

Stefan Wagenmann, Chef des Straßenverkehrsamtes des Kreises, sieht seine Behörde nicht in der Pflicht, da vom Auto im Straßenrand der Bundesstraße keine Gefährdung ausgehe. „Aber die ordnungsgemäße Entsorgung dürfte jetzt auch zu eine Angelegenheit der Unteren Abfallbehörde werden“, meinte er. Vorgelegt werden müsse am Ende ein ordentlicher Verschrottungsnachweis.
Extras zum Artikel
Schlagworte zum Artikel:
Artikel Teilen:
Artikel-Aktualisierungen:

Erstellt am: 23. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 23. Februar 2012, 09:51 Uhr
Autor: Von Frank Claus

Von Frank Claus

Jüngste Kommentare (1)

hallo???

von Sunnyboy__Fiwa

von dem Autowrack geht keine gefährdung aus hää?? naklar geht davon eine gefährdung aus!!! und da sieht man mal wieder das jeder sich den schwarzen peter zu schiebt egal was ist!! ist ja traurig das die stadt elsterwerda nichmal 200€ hat um das Auto abzutransportieren mann hät es ja vom eigentümer wieder einholen können. Hauptsache die scheiß grünen lesen den Artikel nicht sonst jammern die wegen den flüssigkeiten wieder rum. Mann hät es vermeiden können wenn du Polizei (angeblich freund und Helfer) schnell reagiert hätten und das auto mit hallter entsorgt hätten

Kommentar hinzufügen

Noch kein Passwort? Hier registrieren