Agentur prüft Versicherungspflicht
Gratis-Programm soll Unternehmen bei Ausfüllung der Unterlagen helfen
Bautzen Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind als beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Arbeitsagentur Bautzen hin.
Zur Überwachung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2011 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der für sie zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. (Agentur für Arbeit Bautzen, Team 262, Neusalzaer Straße 2, 02625 Bautzen).
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhielten ab Anfang Januar 2012 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden: Agentur für Arbeit Bautzen, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter 03591 66 1151.
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Erstellt am: 23. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 23. Februar 2012, 03:08 Uhr
Autor: js

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